Das Mehrheitsprinzip bedeutet, dass die Mehrheit in einem System ohne Einschränkungen ihren Willen durchsetzen kann und ohne Rücksichtnahme auf die Minderheit. Die Stimmen der Minderheit sind im reinen Mehrheitsprinzip nutz- und wertlos, da sie nicht zur Willensbildung beitragen.
Das bedeutet, dass eine Regierung nach dem Mehrheitsprinzip alle Ämter und Entscheidungen ohne Teilnahme der Minderheiten besetzen und fällen kann.
Mehrheitsprinzip Definition
Idealerweise sind bei einem Mehrheitsprinzip keine festen Mehrheiten gegeben, so dass es bei einem Mehrheitsentscheid zu wechselnden Machtverhältnissen kommen kann. Ist dies so, dann kann man von einem Konkurrenzmodel sprechen, da die Opposition immer mit der Mehrheit um die Macht in direktem Konflikt steht. Sind die Mehrheitsverhältnisse auf Dauer festgesetzt, so kann es durch die andauernde Machtausübung auf die Minderheit zu einer „Tyranei der Mehrheit“ kommen. Als Beispiel für eine solche gefestigte Mehrheit ist zum Beispiel jahrelang Baden-Württemberg zu nennen. Mittlerweile haben sich die Machtverhältnisse in diesem Bundesland geändert und es besteht eine Regierung aus der CDU unter der Führung der Grünen.
Damit es nicht zu solche einer Tyrannei kommt, gibt es die Möglichkeit des Minderheitenschutz. Dabei gilt, dass die Minderheit oder „Opposition nicht durch die Mehrheit behindert werden darf“.
Ein weiterer Kritikpunkt am Mehrheitsprinzip ist, dass es sich dabei um die Herrschaft durch Mehrheit handelt und dies ein quantitatives Prinzip ist. Quantität ist aber nicht unbedingt mit Qualität gleichzusetzen und somit muss das Mehrheitsprinzip nicht zwangsläufig zu besseren Entscheidungen führen.
Vorteile des Mehrheitsprinzip sind die einfache Durchsetzung von Entscheidungen und eine dadurch erhöhte Mobilität. Zudem gewährt das Mehrheitsprinzip ein stabiles Handeln von Regierungen während ihrer Amtsdauer.
Mehrheitsprinzip Arten
Weiterhin wird beim Mehrheitsprinzip auch auf die Quantität der Mehrheit geachtet. So unterscheidet man zwischen der einfachen Mehrheit, bei dem die einfache Mehrheit von mehr als 50% der Stimmen auf ein Ergebnis entfallen und der qualitativen Mehrheit, die zum Beispiel 2/3 oder 75% betragen für eine Abstimmung betragen kann. Die einfache Mehrheit reicht für die meisten Gesetzesvorhaben und das alltägliche Regierungsgeschäft, während die quantitative Mehrheit sehr oft für grundlegende Entscheidungen und Veränderungen wie zum Beispiel eine Verfassungsänderung benötigt wird. Durch das quantitative Mehrheitsprinzip soll sichergestellt werden, dass eine so grundlegende Entscheidung wie eine Verfassungsänderung von einem großen Konsens der Wahlberechtigten und gewählten Vertreter unterstützt wird.
Mehrheitsprinzip Europäische Union
In der Europäischen Union kommt noch ein weiteres Mehrheitsprinzip zur Anwendung. So können hier bestimmte Entscheidungen per Wahl getroffen werden, wenn 55% der Länder diesem Entscheid zustimmen, gleichzeitig müssen in diesen Ländern aber mindestens 65% aller Einwohner der EU wohnhaft sein. Dieses kombinierte Mehrheitsprinzip vereint Schutzmaßnahmen für kleinere Länder, als auch für sehr große Länder mit hoher Einwohnerzahl.
Mehrheitsprinzip Bundesrepublik Deutschland
Das Mehrheitsprinzip in der Bundesrepublik Deutschland ist im Artikel 42 Grundgesetzt Absatz 2 verankert. Dort wird die Gültigkeit des einfachen Mehrheitsprinzips verankert, soweit das Grundgesetz keine weitere Regelungen vorsieht. Das Grundgesetzt kann nur mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Bundestags geändert werden, bei gleichzeitiger Zustimmung von 2/3 des Bundesrats.
Quellen:
Naßmacher, Hiltrud (2004) Politikwissenschaft, 5. Auflage, Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft, Oldenburg
– Zugriff 15.1.2008
bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=QA4O17 15.1.2008
socio.ch/demo/t_skraut1.htm 15.1.2008 sehr gut und ausführlich