Der Begriff Korporatismus beinhaltet die Zusammenarbeit von Interessenakteuren auf einer öffentlichen Ebene im staatlichen Bereich, d.h. zwei Verbände verhandeln über einen Gegenstand, der eigentlich unter staatliche Herrschaft fallen würde, so das der Staat nur noch eine Steuerungs- und Moderationsfunktion hat.
Korporatismus Definition
„Korporatismus bezeichnet ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis von Akteuren der Interessenvermittlung (üblicherweise Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) mit dem Staat, das nicht durch Konkurrenz-, sondern durch Aushandlungsmechanismen geprägt ist.“ (Wikipedia, Koroporatismus, 25.01.2008)
Ein Beispiel für Korporatismus in Deutschland ist das „Bündis für Arbeit“, welches unter der Rot-Grünen Schröder Regierung entstand. Der Korporatismus ist nicht so ausgeprägt in Deutschland wie zum Beispiel in Östereich.
Ein Korporatismus findet zum Beispiel auch in Tarifverhandlungen hat, bei denen sich die Regierung weitgehend heraushält und nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellt. Hier verhandeln dann Arbeitgeberverbände direkt mit den Arbeitnehmerverbänden und gelangen so über kurz oder lang zu einem neuen Konsens in form eines Tarifvertrags.
Korporatismus kann weiter unterschieden werden in klassischen Korporatismus, der von staatlicher Seite aufgezwungen wird, in dem feste Verbände bestimmt werden und den Neokorporatismus, der aus frei gebildeten Verbänden und Interessengruppen vollzogen wird. Der klassische Korporatismus findet sich vor allem in totalitären Systemen.
Als Nachteil im Korporatismus wird die Abwertung der parlamentarischen Macht gesehen, da die Interessen nicht mehr über das Parlament artikuliert werden, sondern im außerparlamentarischen Diskurs ihre Aufarbeitung finden. Großer Vorteil des Korporatismus ist die einfachere Regierbarkeit des Systems, da es eine entlastende Funktion für die Regierung entspricht. Parlamentarische Systeme wären weitgehend einfach arbeitsmäßig überfordert, sollten sie zusätzlich alle kooperatstischen Aufgaben mitbewältigen.