Wie sich der deutsche Bundestag konstituiert

Konstituierung des Bundestags – Alterspräsident

Der Bundestag konstituiert sich in seiner ersten Sitzung in der neuen Zusammensetzung nach der Wahl:

– Übernahme durch Alterspräsident
– Wahl einer Geschäftsordnung
– Wahl des Bundestagspräsidenten
– Wahl der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten

Konstituierung des Bundestags Ablauf

Zunächst findet die allgmeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl zum deutuschen Bundestag statt. Der neu gewählte Bundestag konstituiert sich in seiner ersten Sitzung. Innerhalb von 30 Tagen nach der Bundestagswahl hat der Bundestagspräsident die Aufgabe die 1. Sitzung des neuen Bundestags einzuberufen. [Art 39 GG (2) ] Sobald diese Sitzung anfängt, wechselt die Wahlperiode und gleichzeitig endet auch die Amtszeit des Bundestagspräsidenten.

Bis ein neuer Bundestagspräsident gewählt ist, wird der Vorsitz vom ältesten Bundestagsmitglied übernommen. Dies ist der sogenannte Alterspräsident. Seine erste Aufgabe besteht darin die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestag durch Abstimmung in Kraft zu setzen. Die Geschäftsordnung zählt jeweils nur für eine Wahlperiode und muss deshalb neu beschlossen werden. Die Begründung hierfür liegt im Grundgesetz verankert, welches dem Bundestag ein Selbstbestimmungsrecht über seine Arbeitsorganisation einräumt. [Art 40 GG (1)] Anschließend wird die Wahl eines neuen Bundestagspräsidenten vorgenommen. An dieser Stelle treten einige Traditionen auf, der sogenannte Parlamentsbrauch. Zunächst wäre da das Recht der stärksten Fraktion den Kandidaten für das Amt vorzuschlagen. Ebenso Parlamentsbrauch ist es, dass der neue Bundestagspräsident eine Rede hält, die allgemeinpolitisch formuliert sein soll.

Sobald dies Geschehen ist, wählt der Bundestag die Stellvertreter des Bundestagspräsidenten und vervollständigt damit das Präsidium.

Wissenswertes

Sehr spannend ist die Tatsache, dass der Bundestagspräsident per Papier das zweit höchste Amt in der Bundesrepublik ist. Vor ihm steht nur noch der Bundespräsident. Er selbst wird gefolgt vom Amt des Kanzlers auf Rang drei, sowie an vierter Stelle dem Bundesratspräsidenten. Der Bundesratspräsident nimmt allerdings die Aufgaben des Bundespräsidenten wahr, wenn dieser verhindert ist. Die wichtigste Aufgabe eines Bundestagspräsidenten ist die Leitung des deutschen Bundestags, zudem hat er das Hausrecht über das Parlament.

Weitere Informationen:

Buchbesprechung – So arbeitet der deutsche Bundestag

Schreiner, Linn; So arbeitet der Deutsche Bundestag: 16. Wahlperiode, 2007, 20. Auflage, NDV, Rheinbreitenbach

Lexikon der Politik / hrsg. von Dieter Nohlen. – München : Beck.

Bundesamt für politische Bildung


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