Definition Interessengruppen im politischen Kontext

Interessengruppen Definition

In politischen Systemen sind Interessengruppen Zusammenschlüsse von politischen Akteuren, die nicht nach einem politischen Amt streben und dennoch ihre Interessen artikulieren.

Sie werden auch als Interessenverbände, Verbände, Pressure-Groups oder Non-Governmental-Organizations (NGO ) bezeichnet. Ebenfalls zählen die Vereine zu Interessengruppen.

Interessengruppen entstehen am Rand neuer gesellschaftlicher Konflikte.

Nach Alemann unterscheiden sich Interessengruppen in 5 Bereiche:

– Organisierte Interessen aus Wirtschaft und Arbeit:
Organisationen aus dem Bereich Unternehmer, Arbeiter und Konsumenten

– Organisierte Interessen aus Sozialbereichen:
wie anonyme Spieler, Behindertenvereine und Wohlfahrtsverbände

– Organisierte Interessen aus dem Freizeit- und Erholungsbereich:
Vereine für Sport, Geselligkeit und Hobby

-Organisierte Interessen Religion, Kultur und Wissenschaft:
Kirchen, sektive Vereinigungen, wissenschaftliche Zusammenschlüsse, Kunstvereine

– Organisierte Interessen im gesellschaftlichen Querschnittsbereich:
Amnesty International, Frauen- und Friedensbewegung

Definition Interessengruppen

Interessengruppen, auch Lobbygruppen genannt, sind Organisationen, die bestimmte Interessen vertreten und versuchen, diese Interessen durch politische Einflussnahme durchzusetzen. Sie können aus unterschiedlichen Bereichen stammen, wie zum Beispiel Wirtschaft, Arbeitnehmer, Umwelt, Verbraucher, ethnisch-kulturelle Minderheiten, etc. Sie können sowohl auf nationaler als auch auf europäischer oder internationaler Ebene agieren. Ihre Methoden umfassen unter anderem Informationskampagnen, direkte Kontakte mit Entscheidungsträgern, Einflussnahme auf politische Entscheidungen durch die Finanzierung von Wahlkampagnen und die Schaltung von Anzeigen.

Weitere Informationen zu politischen Interessensgruppen findest du zum Beispiel auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung.


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