In Deutschland äußert der Souverän seinen Willen über gewählte Stellvertreter, die ein Mandat ausüben. Unsere Abgeordneten haben somit ein freies Mandat inne und kein imperatives Mandat. Dieser Artikel soll den Unterschied zwischen den zwei Begriffen erklären, sowie eine kurze Übersicht zum Thema geben.
- imperatives Mandat und freies Mandat
- Vor- und Nachteile freies Mandat und imperatives Mandat
- Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin
- Fazit imperatives Mandat – freies Mandat
Imperatives Mandat und freies Mandat
In Artikel 38 (1) des deutschen Grundgesetzes heißt es:
„Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Und dieser kleine Satz beschreibt im Prinzip exakt das freie Mandat, welches in der Bundesrepublik Deutschland herrscht. Jeder Abgeordnete muss bei jeder Abstimmung für sich selbst entscheiden, wofür er seine Stimme abgibt und ist nicht an den Wählerwillen oder an einen Parteiauftrag gebunden.
Das imperative Mandat dagegen ist immer gebunden und der Abgeordnete hat nur die Funktion eines Sprechers der politischen Organisation oder Wählergruppe. Hält er sich nicht an den vorgegebenen Ablauf, verliert er meist auch sein Mandat.
Vorteile und Nachteile freies Mandat – imperatives Mandat
Die Vorteile bei einem imperativen Mandat liegen vor allem in der Abstimmungsgenauigkeit. Wenn ein Abgeordneter für eine bestimmte Sache gewählt wird, kann man sich als Souverän auch darauf berufen, dass diese vom gewählten Volksvertreter durchgeführt wird. In einem System des imperativen Mandats werden keine Wahlversprechen abgegeben, die man nach der Wahl nicht mehr vertritt, da das Mandat direkt an dieses Wahlversprechen verknüpft ist.
Da das Abstimmungsverhalten beim imperativen Mandat fest vorgeschrieben ist, kann man die Meinung des Abgeordneten zwar beeinflussen, aber nicht das Ergebnis. Draus resultierend, kann ein einzelner Abgeordneter kaum der Korruption anfallen.
Die Vorteile des freien Mandats bestehen vor allem darin, dass komplexe politische Themen nicht vom Souverän oder Wähler verstanden werden müssen, sondern frei vom Mandatsträger entschieden werden können. Durch den fehlenden Sachzwang kann sich der Volksvertreter frei über den Gegenstand der Abstimmung informieren und sich seine eigene Meinung bilden. Der Volkswillen findet dann in einer Abstimmung zum Beispiel im deutschen Bundestag statt, bei der nicht schon zuvor das Ergebnis feststellbar ist. Durch das freie Mandat steht der Abgeordnete auch in keiner Schuld und kann sich frei entscheiden.
Ein weiterer Vorteil des freien Mandats ist die Möglichkeit Kompromisse zu finden, was bei einem gebundenen oder imperativen Mandat sehr schwierig ist. Es ist möglich sich von einer vorher als Wahlversprechen gemachten Position zu entfernen und so politischen Einfluss zu gewinnen.
Die Vorteile es imperativen Mandats sind gleichzeitig die Nachteile des freien Mandats und umgekehrt.
Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin
Obwohl in der BRD ein freies Mandat laut GG festgeschrieben ist unterliegen die Bundestagsabgeordneten einem gewissen Fraktionszwang. Dies ist der innerparteiliche Prozess zur Willensbildung, der dann in einem solidarischen Abstimmungsverhalten innerhalb des Parlaments Ausdruck findet.
Der Fraktionszwang ist dabei der Druck, der auf einen Abgeordneten von seiner Partei ausgeübt wird ein bestimmtes Wahlverhalten zu zeigen. Laut Grundgesetz verboten, für eine stabile Regierung allerdings in Maßen notwendig. Der Druck auf den Abgeordneten wird dabei so aufgebaut, dass ihm zum Beispiel eine guter Listenplatz zur nächsten Wahl verweigert wird oder bis hin zum Fraktionsausschluss.
Der Ausdruck Fraktionszwang wird je nach Blickwinkel auch Fraktionsdisziplin oder von den ausübenden Parteien selbst Fraktionssolidarität genannt.
Ein gutes Beispiel war die Nichtwahl von Frau Ypsilanti zur hessischen Ministerpräsidentin im Jahr 2008. Sie hatte 4 Abweichler in den eigenen Reihen, welche nach dem nicht ausgeübten Fraktionszwang erhebliche Repressalien zu erleiden hatten.
Zusammenfassung imperatives Mandat und freies Mandat
Serbien hat 2011 beschlossen das imperative Mandat aufzugeben und zu einem freien Mandat zu wechseln. Es hatte sich gezeigt, dass die starren Strukturen bei Abstimmungen nicht aufzubrechen waren. Realpolitisch wird das imperative Mandat damit aber nur abgeschwächt, zu Gunsten des Fraktionszwangs, welcher auf Abgeordnete auch nicht unerheblich ist. Serbien verfolgt mit der Aufgabe des imperativen Mandats langfristig das Ziel einer Aufnahme in der Europäischen Union.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es das imperative Mandat noch bei Abstimmungen des Bundesrats. Die Ländern schicken Abgeordnete in die Abstimmung und pro Bundesland nur einheitlich abstimmen.
Letztendlich ist das wirklich freie Mandat und der Abgeordnete der nur seinem Gewissen verpflichtet ist, wahrscheinlich nur eine schöne Utopie, die im Grundgesetzt festgehalten wurde. Als Bürger, Souverän und Wähler hat man jedoch die Möglichkeit, Parteien, die Fraktionszwang ausüben mittels einer NIchtwahl abzustrafen.