Jean Jaques Rousseau

Jean Jacques Rousseau – Regierungsformen

In diesem Beitrag zu Jean-Jacques Rousseau wird es vor allem um seine Sichtweise auf verschiedene Regierungsformen gehen. Diese Begründen sich zumeist aus dem Buch 3 seines Gesellschaftsvertrags. Zudem geht er hier auch auf die genauere Beschreibungen ein, wie seiner Meinung nach ein Staat gut zu führen ist.

Jean Jacques Rousseau – Regierungsformen

Zunächst beschreibt er die Differenzierung zwischen gesetzgebender und ausführender Gewalt, die er mit dem Willen und der Kraft des Staats assoziiert. Als verbindendes Organ zwischen  Gesetzgeber und Träger der Staatsgewalt, begründet er die Rolle der Regierung, die nach Rousseau nur eine Dienerrolle der selbigen einnimmt. Genauer sieht er die Aufgaben einer Regierung in der Verbindung zwischen Bürger und Staatsgewalt als ausführendes Organ der Gesetze und in der Wahrung der Freiheit. Seine genaue Definition lautet: „Ich nenne also Regierung oder oberste Verwaltung die rechtmäßige Ausübung der ausführenden Gewalt und Fürst oder Behörde die mit dieser Tätigkeit betraute Person oder Körperschaft.“ (Der Gesellschaftsvertrag, Buch 3, Kapitel 1, Jean-Jacques Rousseau)

Rousseau sieht darin nur einen vergebenen Auftrag der Bürger, den diese jederzeit wieder auflösen können. Die Bürger nehmen dabei eine Doppelrolle an, zwischen der die Regierung als vermittelndes Element steht. Da die Bürger auf der einen Seite die Untertanen (empfangend) und auf der anderen Seite Träger der Staatsgewalt (gebend) sind, kann das Produkt der Regierung nur so groß sein, wie das jeweils gebende und empfangende Glied und da diese identisch sind, kommt es zu keiner zusätzlichen Kraft. Eine Veränderung dieser Proportionen führt nach Ansicht Rousseaus zur Zerstörung des Staates. Schlussfolgernd kommt er zu dem Ergebnis: „die Freiheit verringert sich in dem Maße, wie sich der Staat vergrößert.“ (Der Gesellschaftsvertrag, Buch 3, Kapitel 1, Jean-Jacques Rousseau). Woraus er wiederum die Existenz mehrere Regierungsformen begründet.

Die Notwendigkeit verschiedener Regierungsformen sieht er darin, dass die der Regierung zur Verfügung stehende Kraft eine Konstante ist und maximal nur diese weiterreichen kann. Die Kraft, welche die Regierung für sich selbst, zum Beispiel in der Veraltung aufwendet muss davon abgezogen werden und so kommt er zu dem Schluss, die Regierungsmacht ist um so größer, desto kleiner die Regierung. Auf die Individualität des Einzelnen spielt hierbei eine große Rolle, da zuerst der Sonderwille (persönliche Zielsetzung), dann der kollegiale Wille (Regierungszielsetzung) und schließlich der Gemeinwille (Zielsetzung des Volkes) zum Zuge kommt. die einzelnen Positionen rücken näher, desto kleiner die Regierung, was zur Folge hat, dass die Herrschaft eines Einzelnen die wirksamste Form darstellt. „Daraus folgt, daß sich die regierenden Personen zur Regierung umgekehrt verhalten wie die Untertanten zum Träger der Staatsgewalt.“ (Der Gesellschaftsvertrag, Buch 3, Kapitel 2, Jean-Jacques Rousseau)

Demokratie nach Rousseau

Rousseau sieht in der Demokratie keinerlei Vorteile, auch wenn er sie für die beste Regierungsform hält. Er heißt es nicht gut, dass sich in dieser Regierungsform der Fürst und der Träger der Staatsgewalt in ein und der selben Person befinden. Des weiteren sieht er die Gefahr von Sonderinteressen, die sich nachteilig auf Entscheidungsfindungen auswirken können. Die Demokratie sei anfällig für Bürgerkriege und verlange ihren Bürgern ein hohes Maß an politischer Aktivität ab. Eines seiner berühmtesten Zitate bezieht sich eben auf die Demokratie:

„Wenn es ein Volk von Göttern  gäbe, würde es sich demokratisch regieren. Eine so vollkommene Regierungsform eignet sich nicht für den den Menschen.“ (Der Gesellschaftsvertrag, Buch 3, Kapitel 4, Jean-Jacques Rousseau)

Aristokratie nach Rousseau

Rousseau unterscheidet hier zwischen der Wahl-, Erb- und natürlichen Aristokratie, wobei die dritte Form die schlechteste sei. Die Vorteile sieht er in der Teilung der Gewalten, Wahl der Mitglieder, der simplen Einberufung und der Verträglichkeit mit Ungleichheit in Vermögensverhältnissen. Er widerspricht Aristoteles in dem Punkt, dass er sagt, es werden eher Reichen in die Aristokratie gewählt, weil sie mehr zeit haben sich um die Regierungsgeschäfte zu kümmern und  nicht weil die Reichen immer bevorzugt werden.

Monarchie nach Rousseau

Die Monarchie wird als die kraftvollste Regierungsform vorgestellt, da sie kollegialen und Sonderwillen in einer Person vereinigt. Die Nachteile bestehen darin, dass der Gemeinwille äußerst schwach vertreten wird. Weiterhin wird ein einzelner Herrscher nach Rousseau als oberste Priorität den Machterhalt sichern, welches zwangsläufig schwache Bürger fordert. Ein weiterer Punkt ist die unbeständige Nachfolge eines einzeln gewählten Monarchen, die durch Vererbung kompensiert wird. Durch die Vererbung kommt es aber zwangsläufig zu einer schlechten Regierung, welche dazu meist noch entgegengesetzt des Vorgängers handelt.

Rousseau gesteht auch die Möglichkeit von gemischten Regierungsformen zu, doch hält er sie wegen ihrer komplizierteren Strukturen für weniger nutzbringend. Seine These besteht darin, dass sie nur eingesetzt werden sollen, wenn der Einfluss des Fürsten auf den Träger der Staatsgewalt in einem übermächtigen Verhältnis zu dem zwischen Volk und Fürst steht. Durch die Aufteilung der Regierung kommt es zu dem zu erzielenden Ausgleich.

Im nächsten Beitrag der Jean-Jacques Rousseau Reihe wird es um seine Sichtweise zu Bürger in Bezug auf den Staat und Wahlen gehen.

Weitere Teile der Artikelserie zu Jean-Jacques Rousseau

  1. Teil 1 Jean-Jacques Rousseau
  2. Jean-Jacques Rousseau – Teil 2 – Der Sozialvertrag
  3. Jean Jacques Rousseau – Buch 3 – Der Sozialvertrag
  4. Regierungsformen nach Jean-Jaques Rousseau
  5. Rousseau und das Thema Wahlen
  6. Rousseau zur Religion
  7. Jean Jaques Rousseau Medien

Sonstige Stimmen zu Jean Jacques Rousseau

Friedrich Schiller Gedicht – Rousseau


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