Enquete-Kommissionen – Definition und Erklärung

Auf Antrag von 25% der Abgeordneten des Deutschen Bundestages muss eine Enquete-Kommission eingesetzt werden. Diese Kommission ist besetzt mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und externen Fachleuten zu einem bestimmten Sachgebiet.
Die Kommission hat die Aufgabe Empfehlungen an den deutschen Bundestag zu erarbeiten zu komplexen Sachgebieten und so die Arbeit des Deutschen Bundestag zu unterstützen. Sie sollen die Entscheidung vorbereiten und so aufarbeiten, dass die Sachlage verständlich für die Abgeordneten dargelegt werden kann. Ihre Arbeit  ist durch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, § 56, geregelt.

Ausführliche Erklärungen und Definitionen zu Enquete-Kommissionen finden sie unter folgendem Link:

http://www.enquete-kommission.de/


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