Der Deutsche Bundestag verfügt eine Vielzahl von ständigen Ausschüssen, die hier im einzelnen aufgezählt werden sollen. Aktueller Stand ist die 16. Wahlperiode.
Zurzeit gibt es 22 ständige Ausschüsse. Ein ständiger Ausschuss definiert sich vor allem darüber, dass seine Beständigkeit auf die ganze Wahlperiode ausgelegt ist. Sie sind nach Proporz besetzt.
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Petitionsausschuss
Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss
Sportausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Haushaltsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren und Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
Ausschuss für Kultur und Medien
Eine Übersicht über die ständigen Ausschüsse und ihrer Aufgaben findet man auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/ausschuesse/index.html